Erbbaurechtsvertrag zwischen einer Gemeinde als Eigentümerin und einer Privatperson: Vereinbarung des Ausschlusses der Heimfallvergütung; Verhältnismäßigkeit der vergütungslosen Rückübertragung des Erbbaurechts
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum19.01.2024
- AktenzeichenV ZR 191/22
In diesem Urteil geht es um einen Vertrag zwischen einer Gemeinde und einer Privatperson, der das sogenannte Erbbaurecht regelt. Die Gemeinde darf in bestimmten Fällen das Erbbaurecht ohne Zahlung einer Entschädigung zurückfordern, wenn der Vertrag verletzt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.