Erbbaurechtsvertrag zwischen einer Gemeinde als Eigentümerin und einer Privatperson: Vereinbarung des Ausschlusses der Heimfallvergütung; Verhältnismäßigkeit der vergütungslosen Rückübertragung des Erbbaurechts
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum19.01.2024
- AktenzeichenV ZR 191/22
In diesem Urteil geht es um einen Vertrag zwischen einer Gemeinde und einer Privatperson, der das sogenannte Erbbaurecht regelt. Die Gemeinde darf in bestimmten Fällen das Erbbaurecht ohne Zahlung einer Entschädigung zurückfordern, wenn der Vertrag verletzt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-29 - V ZR 205/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - VII ZR 128/25
- In Beschwerdeverfahren über den Antrag eines Bietinteressenten auf Akteneinsicht in die Zwangsversteigerungsakte gemäß § 42 ZVG beträgt der Wert des G
- 1. Ein Absenkungsbeschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG kann Gegenstand einer Beschlussmängelklage sein. 2. Die gerichtliche Ungültigerklärung eines Ab
- 1. Eine der Gestattung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums entgegenstehende Beeinträchtigung liegt vor, wenn sich ein Wohnung