Wohnraummiete in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt: Reichweite der vorvertraglichen Auskunftspflicht des Vermieters bei Berufung auf die mit dem Vormieter vertraglich vereinbarte Vormiete
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum29.11.2023
- AktenzeichenVIII ZR 75/23
In diesem Urteil geht es darum, wie viel Miete ein Vermieter einem neuen Mieter im Vergleich zur früheren Miete (Vormiete) mitteilen muss. Der Vermieter muss nur die Vormiete nennen, die mit dem früheren Mieter vereinbart wurde, auch wenn diese zu hoch ist, solange das Gesetz es erlaubt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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