Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Einfuhrumsatzsteuerzahlungen; Anwendbarkeit des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.02.2024
- AktenzeichenIX ZR 194/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass Zahlungen von Einfuhrumsatzsteuer durch einen Insolvenzschuldner auch nach Insolvenz relevant sein können, wenn sie die Gläubiger benachteiligen. Das Urteil bezieht sich auf eine spezielle Regelung im Insolvenzrecht, die die Rückzahlung solcher Zahlungen ermöglicht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl