Elektronischer Rechtsverkehr im Zwangsvollstreckungsverfahren: Anforderungen an den von der Vollstreckungsbehörde in Form eines elektronischen Dokuments zu erteilenden Vollstreckungsauftrag zur Pfändung und Verwertung beweglicher körperlicher Sachen nach dem Justizbeitreibungsgesetz
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.01.2024
- AktenzeichenVII ZB 2/23
In diesem Urteil geht es um die elektronische Einreichung von Vollstreckungsaufträgen im Zwangsvollstreckungsverfahren. Die Richter haben entschieden, dass solche Aufträge auch ohne ein Originaldokument auf Papier gültig sein können, wenn sie elektronisch unterzeichnet sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl