Ein im Erbvertrag vorbehaltenes, aber noch nicht ausgeübtes Rücktrittsrecht schließt eine Beeinträchtigung der objektiven Erberwartung des Vertragserb
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum08.07.2026
- AktenzeichenIV ZR 256/25
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Rücktrittsrecht in einem Erbvertrag nicht die Erwartungen eines Vertragserben beeinträchtigt, selbst wenn der Erblasser Geschenke macht. Das Oberlandesgericht hatte zunächst anders entschieden, aber das Urteil wurde aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.