Versorgungsausgleich: Behandlung geringfügiger Anrechte aus sog. Grundrenten-Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.01.2024
- AktenzeichenXII ZB 389/22
In diesem Urteil geht es um den sogenannten Versorgungsausgleich, der bei einer Scheidung die Rentenansprüche der Ehepartner regelt. Es wurde geklärt, dass auch geringfügige Rentenansprüche aus sogenannten Grundrenten-Entgeltpunkten in diesen Ausgleich einbezogen werden müssen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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