Compliance & Regulatory Monitor

Versorgungsausgleich: Behandlung geringfügiger Anrechte aus sog. Grundrenten-Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung

In diesem Urteil geht es um den sogenannten Versorgungsausgleich, der bei einer Scheidung die Rentenansprüche der Ehepartner regelt. Es wurde geklärt, dass auch geringfügige Rentenansprüche aus sogenannten Grundrenten-Entgeltpunkten in diesen Ausgleich einbezogen werden müssen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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