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§ 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO ist dahin auszulegen, dass bei der Ermittlung des dem Schuldner pfandfrei zu belassenden Betrags die Einkünfte des nicht getr

In diesem Urteil geht es darum, dass das Einkommen des Ehepartners nicht berücksichtigt wird, wenn es darum geht zu bestimmen, wie viel Geld dem Schuldner pfandfrei bleiben darf. Der Schuldner hat Schulden, unter anderem aus Kindesunterhalt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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