1. Ein Absenkungsbeschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG kann Gegenstand einer Beschlussmängelklage sein. 2. Die gerichtliche Ungültigerklärung eines Ab
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum17.07.2026
- AktenzeichenV ZR 190/25
In diesem Urteil geht es um einen sogenannten Absenkungsbeschluss nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Ein solcher Beschluss kann angefochten werden, es wurde jedoch entschieden, dass die Anfechtung unzulässig ist, wenn ein nachfolgender Umlaufbeschluss bereits für die Umsetzung beschlossen wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.