Compliance & Regulatory Monitor

Eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder Leib und Leben Dritter liegt vor, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte ein beacht

In diesem Urteil geht es um die elektronische Überwachung eines afghanischen Staatsangehörigen, bei dem ein Risiko für die innere Sicherheit gesehen wurde. Die Behörde wollte ihn überwachen, weil konkrete Hinweise auf eine mögliche terroristische Gefahr vorlagen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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