Juristische Person: Begriff einer der juristischen Person nahestehenden Person
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.02.2024
- AktenzeichenIX ZR 106/21
In diesem Urteil wird entschieden, wer als 'nahestehende Person' von einem Schuldner gilt, der eine juristische Person ist, wie eine GmbH. Es wird erklärt, dass auch Personen, die indirekt mehr als 25 % am Kapital des Schuldners beteiligt sind, als nahestehend gelten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.