Erfordernis der Genehmigung der Deutschen Bundesbank bei einer Pfändung in ein aufgrund der EU-Sanktionen gegen Libyen eingefrorenes Kontoguthaben
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.01.2024
- AktenzeichenIX ZR 19/22
In diesem Urteil geht es darum, dass Geld und Vermögen, die wegen EU-Sanktionen gegen Libyen eingefroren sind, nicht ohne Genehmigung der Deutschen Bundesbank gepfändet werden dürfen. Das heißt, es ist rechtlich nicht erlaubt, auf diese eingefrorenen Gelder zuzugreifen oder sie zu verwenden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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