Verstoß gegen Beschleunigungsgebot wegen Haftverlängerungsantrag bei ursprünglich früher geplanter Abschiebung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.02.2024
- AktenzeichenXIII ZB 29/22
In diesem Urteil geht es darum, ob eine Ausländerbehörde gegen das Beschleunigungsgebot verstoßen hat, weil sie einen Antrag auf Verlängerung von Abschiebehaft gestellt hat. Die Entscheidung wurde getroffen, dass kein Verstoß vorliegt, auch wenn die Behörde anfangs fälschlicherweise dachte, die Abschiebung könne schneller erfolgen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.