Compliance & Regulatory Monitor

Voraussetzungen eines Kontaktverbots für die übrigen Zeiten bei einer Umgangsregelung mit bestimmten Umgangszeiten

In diesem Fall wurde über ein Ordnungsmittel entschieden, weil ein Elternteil die vereinbarten Zeiten für den Umgang mit den Kindern nicht eingehalten hat. Es wurde geklärt, dass eine Umgangsregelung klar sagen muss, dass der Elternteil in der übrigen Zeit keinen Kontakt mit den Kindern haben darf.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle