Berücksichtigung der vom Unterhaltsschuldner getragenen Gesamtschuld bei Bemessung des Kindesunterhalts als anderweitige Bestimmung der Ausgleichspflicht
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.03.2024
- AktenzeichenXII ZB 243/23
Das Urteil behandelt, wie Schulden, die während einer Ehe gemacht wurden, beim Unterhalt für Kinder berücksichtigt werden. Es geht dabei um die Ausgleichspflicht zwischen Ehepartnern, wenn einer von ihnen mehr Schulden trägt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.