Schiedsrichterliches Verfahren: Bildung eines nicht-ständigen Schiedsgerichts; Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens nach Konstituierung des Schiedsgerichts
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.02.2023
- AktenzeichenI ZB 62/22
In diesem Urteil wird entschieden, wann ein nicht-ständiges Schiedsgericht gebildet ist und wann ein Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit eines Schiedsverfahrens gestellt werden kann. Es wurde festgestellt, dass der Antrag nicht mehr zulässig ist, wenn das Schiedsgericht bereits vollständig konstituiert ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden