Nachlasssache: Ausschlagungsberechtigung des Fiskus hinsichtlich einer im Nachlass befindlichen Erbschaft eines Vorverstorbenen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.04.2024
- AktenzeichenIV ZB 23/23
In diesem Urteil geht es um einen Nachlass, also um den Nachlass des verstorbenen Erblassers. Der Fiskus, der als gesetzlicher Erbe gilt, kann eine im Nachlass befindliche Erbschaft ausschlagen, auch wenn er dem Ausschlagungsverbot unterliegt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.