Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten im Zivilprozess: Beweisantritt durch eine Prozesspartei; Akteneinsicht für Gerichte; zu beachtendes Verfahren zum Schutz der Grundrechte der anderen Partei und Dritter; Voraussetzungen für die Vorlagepflicht Dritter - Zivilprozess, Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum16.03.2023
- AktenzeichenIII ZR 104/21
In einem Zivilprozess kann eine Partei ermitteln oder Strafakten beiziehen. Die Gerichte müssen bei der Einsichtnahme in diese Akten die Grundrechte der anderen Partei und Dritter schützen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.