Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Anrechnung der gezogenen Nutzungen auf den Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.03.2024
- AktenzeichenVI ZR 381/20
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Fahrzeughersteller für Schäden haften muss, wenn er eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung verwendet. Der Käufer kann zwar Schadensersatz fordern, muss aber die Nutzung des Fahrzeugs abziehen, bevor er das Geld vom Hersteller bekommt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.