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Einrichtung einer Betreuung: Beschwerdeberechtigung des Sohnes einer demenzkranken Person

In diesem Urteil geht es um die Frage, ob der Sohn einer demenzkranken Person, der eine Vorsorgevollmacht hat, gegen die Entscheidung zur Betreuung seiner Mutter beschweren kann. Es wird festgestellt, dass er keine Beschwerde berechtigt ist, weil er nicht im ersten Verfahren beteiligt war.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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