Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzung des Anfalls der gesetzlichen Gebühren und Auslagen für einen Terminsvertreter; Erstattungsfähigkeit der Kosten des Terminsvertreters als Auslagen des Hauptbevollmächtigten
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum09.05.2023
- AktenzeichenVIII ZB 53/21
Es geht um die Frage, wann die Kosten eines Terminsvertreters für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt übernommen werden können. Die Gebühren und Auslagen fallen nur an, wenn der Vertreter im Auftrag der Partei handelt und nicht, wenn der Hauptanwalt den Vertreter in seinem eigenen Namen beauftragt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.