Compliance & Regulatory Monitor

Urheberrechtlicher Schutz von mittels Drohne gefertigter Luftaufnahmen - Über alle Berge

In diesem Urteil wird entschieden, dass Luftaufnahmen, die mit einer Drohne gemacht werden, nicht unter die sogenannte Panoramafreiheit fallen. Das bedeutet, dass jemand, der solche Bilder veröffentlicht, gegen das Urheberrecht verstößt, wenn die dargestellten Kunstwerke urheberrechtlich geschützt sind.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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