Insolvenzplanverfahren: Pflicht zur Beifügung von Urkunden über die Bonität eines Drittmittelgebers; Bestätigung des verfahrensbeendenden Insolvenzplans durch das Gericht bei von Dritten versprochenen Leistungen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum22.06.2023
- AktenzeichenIX ZB 15/21
In diesem Urteil geht es um einen Insolvenzplan, also einen Vorschlag, wie Schulden beglichen werden sollen. Das Gericht hat entschieden, dass der Schuldner keine Nachweise über die Kreditwürdigkeit von Personen vorlegen muss, die Geld versprochen haben, um Schulden zu begleichen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils