Falschbezeichnung bei Beschwerdeeinlegung
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum02.08.2023
- AktenzeichenXII ZB 432/22
In diesem Fall ging es darum, ob eine Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss formgerecht eingelegt wurde, auch wenn dieser falsch bezeichnet war. Das Gericht entschied, dass die Beschwerde trotz ungenauer Bezeichnung zulässig war, weil klar war, welche Entscheidung angefochten wurde.
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