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Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der rentenrechtlichen Besserbewertung von Kindererziehungszeiten durch die sog. Mütterrente bei der Ermittlung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert im Abänderungsverfahren; Bezug einer Hinterbliebenenrente

In diesem Urteil wird entschieden, wie Kindererziehungszeiten bei der Berechnung von Rentenansprüchen nach einer Scheidung berücksichtigt werden. Es wird erklärt, dass die sogenannte Mütterrente, die zu höheren Rentenansprüchen führt, auch in der Nachberechnung des Versorgungsausgleichs beachtet werden muss.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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