Abschiebungshaft: Neubeginn der Vier-Wochen-Frist nach Asylantrag bei Ablehnung des Übernahmeersuchens an einen anderen Staat
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.09.2023
- AktenzeichenXIII ZB 65/21
Das Gericht hat entschieden, dass die Frist für die Abschiebung von Asylbewerbern unterbrochen wird, wenn ein Land um deren Übernahme gebeten wird. Wenn dieser Antrag dann abgelehnt wird, beginnt die Frist erneut.
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