Abschiebungshaft: Neubeginn der Vier-Wochen-Frist nach Asylantrag bei Ablehnung des Übernahmeersuchens an einen anderen Staat
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.09.2023
- AktenzeichenXIII ZB 65/21
Das Gericht hat entschieden, dass die Frist für die Abschiebung von Asylbewerbern unterbrochen wird, wenn ein Land um deren Übernahme gebeten wird. Wenn dieser Antrag dann abgelehnt wird, beginnt die Frist erneut.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden