Compliance & Regulatory Monitor

Architektenvertrag: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Zurverfügungstellung einer von dem Architekten selbst entworfenen Skontoklausel zur Verwendung in den Verträgen mit den bauausführenden Unternehmen

In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Skontoklausel, die von einem Architekten selbst entworfen wurde, nicht gültig ist, wenn sie gegen das Gesetz über Rechtsdienstleistungen verstößt. Der Architekt darf keine rechtliche Beratung für Vertragsklauseln anbieten, die er selbst erstellt hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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