Luftbeförderungsvertrag: Zumutbare Maßnahmen des Luftfahrtunternehmens bei Flugannullierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum10.10.2023
- AktenzeichenX ZR 123/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass Fluggesellschaften bei Flugausfällen aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie extreme Wetterbedingungen, nicht nur den Fluggästen eine Umbuchung auf einen späteren Flug anbieten müssen, sondern auch andere Möglichkeiten der Weiterbeförderung prüfen sollten. Es wird betont, dass die Gesellschaften aktiv alles zumutbare unternehmen müssen, um eine Annullierung zu vermeiden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.