Haftung bei Kfz-Unfall: Rückwärtsfahren eines Anhängers als "Ziehen"
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.11.2023
- AktenzeichenVI ZR 98/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger genauso als 'Ziehen' gilt wie das Fahren nach vorne. Im Fall eines Unfalls haftet nur der Versicherer des Zugfahrzeugs, nicht der des Anhängers.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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