Compliance & Regulatory Monitor

Dauertestamentsvollstreckung bei im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangenem Kommanditanteil

In diesem Urteil geht es darum, dass ein Kommanditanteil, der durch Erbschaft übergangen ist, auch dann unter die Dauertestamentsvollstreckung fällt, wenn der Erbe bereits Gesellschafter der Kommanditgesellschaft ist. Damit wird klar, dass die Regelung im Gesellschaftsvertrag die Testamentsvollstreckung erlaubt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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