Der Miteigentümer eines Grundstücks kann Ansprüche gegen Dritte aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis nur im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum10.07.2026
- AktenzeichenV ZR 45/25
Es geht darum, dass ein Miteigentümer eines Grundstücks Ansprüche gegen Dritte nur für alle Miteigentümer zusammen geltend machen kann. Man kann nicht nur für sich selbst verfolgen, was einem zusteht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.