Beschwer des Unterlassungsgläubigers bei unbeziffertem Ordnungsgeldantrag
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.11.2023
- AktenzeichenI ZB 29/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Gläubiger, der ein Ordnungsgeld für einen Verstoß beantragt, nicht beschwert ist, wenn er keinen konkreten Betrag oder eine ungefähre Höhe angibt. Das Gericht hat die Höhe des Ordnungsgelds nach eigenem Ermessen festgelegt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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