Anweisung der BaFin zur Vermeidung gläubiger- oder insolvenzmasseschädlicher Auszahlungen und ihre insolvenzrechtliche Einordnung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum12.03.2026
- AktenzeichenIX ZR 81/25
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann einem Finanzinstitut anweisen, keine gefährlichen Zahlungen an Gläubiger zu machen. Wenn das Institut trotzdem gegen diese Anweisung verstößt und einen vertraglichen Zahlungsanspruch erfüllt, kann diese Zahlung nicht als rechtlich ungültig angefochten werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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