Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Ausschluss eines Gesellschafters von der Abstimmung; Pflicht zur Beteiligung des einem Stimmverbot unterliegenden Gesellschafters an der Willensbildung der Gesellschaft
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.01.2023
- AktenzeichenII ZR 76/21
In diesem Urteil ging es um den Ausschluss eines Gesellschafters von der Abstimmung in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Gesellschafter durfte nicht über einen Beschluss abstimmen, der sein Verhalten anprangerte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden