Compliance & Regulatory Monitor

Aktiengesellschaft: Gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats bei Boykottverhalten eines Aufsichtsratsmitglieds

In diesem Urteil geht es um einen Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, der aufgrund der Verweigerung eines Mitglieds, an Beschlüssen teilzunehmen, nicht beschlussfähig ist. Die Richter entschieden, dass das Gericht keinen Ersatz für das boykottierende Mitglied bestellen kann, weil die nötige Anzahl an Mitgliedern trotzdem vorhanden ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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