Reiserücktrittkostenversicherung: Ersatzfähigkeit eingesetzter Bonusmeilen
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum01.03.2023
- AktenzeichenIV ZR 112/22
In einem Urteil des Landgerichts Wuppertal wurde entschieden, dass Bonusmeilen, die eine Person zur Bezahlung von Reisekosten nutzt, von einer Reiserücktrittskostenversicherung erstattet werden können, wenn die Reise storniert wird. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.