Wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Rundfunkveranstalters zur Prüfung von Werbespots auf Rechtsverstöße: Haftung des Rundfunkveranstalters bei Übertragung seiner Prüfungspflicht auf ein anderes konzernangehöriges Unternehmen - Rundfunkhaftung II
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum23.02.2023
- AktenzeichenI ZR 155/21
Ein Fernsehsender ist dafür verantwortlich, ob die Werbung, die er sendet, rechtlich in Ordnung ist. Wenn der Sender diese Verantwortung auf ein anderes Unternehmen überträgt, kann er trotzdem haftbar gemacht werden, wenn die Prüfung nicht gut genug war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.