Wohnungseigentumssache: Bedeutung einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen schlichten Verweisung auf die Gesetzeslage nach einer Gesetzesänderung; erforderliches Verfahren bei beabsichtigter baulicher Veränderung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum17.03.2023
- AktenzeichenV ZR 140/22
In diesem Urteil geht es um bauliche Veränderungen in einer Eigentümergemeinschaft. Wenn ein Wohnungseigentümer etwas bauen möchte, das die Gemeinschaftsordnung nicht erlaubt, braucht er dafür einen Beschluss der anderen Eigentümer.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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