Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Rechtzeitiger Eingang eines nicht zu den Gerichtsakten gelangten Fristverlängerungsantrags bei Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum30.03.2023
- AktenzeichenIII ZB 13/22
In diesem Urteil ging es um einen Antrag auf Fristverlängerung, den die Klägerin mit ihrem Anwalt beim Gericht einreichen wollte. Es wurde entschieden, dass dieser Antrag nicht rechtzeitig bei den Gerichtsakten war, was zur Ablehnung der Berufung führte.
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