Compliance & Regulatory Monitor

Betreuungssache: Absehen des Betreuungsgerichts von der persönlichen Anhörung des Betroffenen; Ungeeignetheit des vom Betroffenen zur Vorsorge Bevollmächtigten; Vorgehen des Betreuungsgerichts bei behebbaren Mängeln bei der Ausübung der Vorsorgevollmacht; gerichtliche Anordnung der Nichtausübung der Vorsorgevollmacht

In diesem Fall entscheidet das Gericht, ob die Angehörigen einer betroffenen Person, die nicht mehr für sich selbst sorgen kann, geeignet sind, ihre Angelegenheiten zu regeln. Es wird festgestellt, dass die Tochter und der Enkel ungeeignet sind, da sie sich nicht einig sind und vorbelastet sind.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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