Erledigung einer Berufung nach Berichtigungsbeschluss
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.03.2023
- AktenzeichenVIa ZR 1140/22
In diesem Urteil geht es darum, dass eine Berufung (also ein Rechtsmittel gegen ein Urteil) erledigt wurde, weil das ursprüngliche Urteil nachträglich aufgrund eines Berichtigungsbeschlusses geändert wurde. Der Kläger, der die Berufung eingelegt hatte, konnte damit keine Ansprüche mehr geltend machen, da die Grundlagen für die Berufung weggefallen sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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