(Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch wegen Störungen im Nachbarschaftsverhältnis: Anwendbarkeit des § 281 BGB)
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum23.03.2023
- AktenzeichenV ZR 67/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Eigentümer keinen Anspruch auf Schadensersatz für die Beseitigung von Wurzeln hat, die von einem Nachbarn in sein Grundstück gewachsen sind. Es wird betont, dass bestimmte Gesetze hier nicht anwendbar sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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