Pflicht zur Angabe eines EU-Versicherers der Nicht-Zugehörigkeit zum Sicherungsfonds
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum26.04.2023
- AktenzeichenIV ZR 300/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass Lebensversicherer aus anderen EU-Staaten nicht angeben müssen, dass sie nicht Teil des deutschen Sicherungsfonds sind, wenn sie Informationen an Verbraucher bereitstellen. Dies betrifft die Widerspruchsfrist, die für den Kunden bereits begonnen hat, auch wenn eine solche Angabe fehlt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.