Zwangsvollstreckungsverfahren: Nachweis einer Geldempfangsvollmacht des Inkassounternehmers bei durch den Gerichtsvollzieher gepfändeten oder freiwillig an den Gerichtsvollzieher gezahltem Geldbetrag
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum05.07.2023
- AktenzeichenVII ZB 35/21
In diesem Urteil geht es darum, dass Inkassounternehmen bei der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nicht zwingend eine spezielle Vollmachtsurkunde vorlegen müssen, um Geld zu empfangen. Eine einfache Versicherung der Bevollmächtigung reicht aus.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.