Veranlassung zur Klageerhebung bei Schweigen eines gewerblichen Mieters zu fristgerechter Räumung der Mieträume
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum28.06.2023
- AktenzeichenXII ZB 537/22
In diesem Urteil geht es darum, dass ein gewerblicher Mieter nicht verpflichtet ist, auf die Aufforderung des Vermieters zu antworten, dass er die Mieträume pünktlich räumen wird. Das Gericht entschied, dass das Schweigen des Mieters keinen Anlass zur Klage gibt.
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