Ersatzeinreichung bei Störung der elektronischen Übermittlung - EGVP-Störung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.07.2023
- AktenzeichenX ZR 51/23
Es geht um die Ersatzeinreichung von Dokumenten bei Gericht, wenn es Probleme mit der elektronischen Übermittlung gibt. Wenn man etwas nicht wie gewohnt einreichen kann, darf man es per Fax machen, wenn man die Störung rechtzeitig meldet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.