Betreuungssache: Anhörung des Betroffenen und Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Absehen von einer Betreuerbestellung; Eignung des Bevollmächtigten zur Abwendung einer erheblichen Gefährdung für die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen entgegen dessen geäußerten Wünschen
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum02.08.2023
- AktenzeichenXII ZB 303/22
In diesem Urteil geht es um einen Menschen, der aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht gut für sich selbst sorgen kann. Auch wenn keine Betreuung angeordnet wird, müssen die Gerichte den Betroffenen anhören und Expertenmeinungen einholen, bevor sie Entscheidungen treffen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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