Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung wegen bewusst unwahrer Tatsachenbehauptungen des Mieters im Mietrechtsstreit; Einbeziehung eines vorausgegangenen vertragswidrigen Verhaltens des Vermieters; Berücksichtigung von im Kündigungsschreiben nicht angegebenen Kündigungsgründen
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum25.10.2023
- AktenzeichenVIII ZR 147/22
In diesem Urteil wird behandelt, ob ein Mieter durch das bewusste Vorbringen unwahrer Tatsachen eine Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen kann. Dabei wird auch das Verhalten des Vermieters berücksichtigt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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