BGH, Beschluss vom 2024-05-15 - VII ZR 134/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.05.2024
- AktenzeichenVII ZR 134/23
In diesem Fall hat das Bundesgericht (BGH) entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin dagegen, dass ihre Revision nicht zugelassen wird, abgelehnt wurde. Das Gericht sah keinen Bedarf für eine weitere Erklärung.
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