BGH, Beschluss vom 2024-04-10 - VII ZR 116/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.04.2024
- AktenzeichenVII ZR 116/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde des Beklagten gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass der Beklagte nicht in Revision gehen kann, um die Entscheidung anzufechten.
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