BGH, Beschluss vom 2025-04-02 - VII ZR 111/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.04.2025
- AktenzeichenVII ZR 111/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision nicht angenommen wird. Das bedeutet, dass das vorhergehende Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg bestehen bleibt.
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